Der Wunsch des Bauherrn bestand darin sich vom geplanten gegenüberliegenden Wohngebäude mit zehn Geschossen etwas abzuschotten. In der Satzung des Bebauungsplanes war allerdings nur ein niedriger und transparent gestalteter Zaun zulässig. Mit entsprechender Begründung konnte über eine isolierte Abweichung der geplante Gartenzaun ermöglicht werden. Der Holzgartenzaun wurde blickdicht mit einer Höhe von 2,0 m ausgeführt und hat den gewünschten Blickschutz.